Wild & Schön Reisen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liebe Kunden,
nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gliedern sich in 2 Teile:
Teil A: Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen durch die Wild & Schön Reisen GmbH
Teil B: Geschäftsbedingungen zur Veranstaltung von Reiseleistungen durch die Wild & Schön Reisen GmbH

Teil A: Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen durch die Wild & Schön Reisen GmbH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen der Wild & Schön Reisen GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vermittlervertrages/Geschäftsbesorgungsvertrages i. S. d. §§ 675, 631 ff., 651v ff. BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in den nachfolgenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen u. a. Papier, E-Mails, USB-Sticks und Computerfestplatten.

1. Abschluss des Vermittlervertrages

1.1 Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde der Wild & Schön Reisen GmbH den Abschluss eines Vermittlungsvertrages/Geschäftsbesorgungsvertrages verbindlich an. Der Auftrag kann persönlich, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.2 Die Wild & Schön Reisen GmbH vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Leistungsträger (Bahnunternehmen, Fluggesellschaften, Mietwagenunternehmen), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande.
1.3 Die Wild & Schön Reisen GmbH vermittelt auch Reiseversicherungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der angebotenen Reiseversicherer.

2. Reiseanmeldung, Pflichten

2.1 Die Wild & Schön Reisen GmbH wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, um den gewünschten Reise-, Beförderungs- oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.
2.2 Die Wild & Schön Reisen GmbH wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i. S. der Art. 250 §§ 1-3 und 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
2.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung bzw. Buchung gebunden.
2.4 Die Wild & Schön Reisen GmbH wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet die Wild & Schön Reisen GmbH nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
2.5 Von den jeweiligen Vertragspartnern zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird die Wild & Schön Reisen GmbH dem Kunden umgehend weiterleiten.
2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft(en) den Flug durchführen wird bzw. werden, wird der Kunde informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Kunde schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen von Codesharing-Abkommen ist es möglich, dass die genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist abrufbar unter: https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/air/aviation-safety_en.

3. Serviceentgelte

Serviceentgelte für die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen im Auftrag des Kunden sind zwischen der Wild & Schön Reisen GmbH und dem Kunden jeweils zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt deutlich sichtbar im jeweiligen Buchungsverlauf. Der Anspruch der Wild & Schön Reisen GmbH auf das vereinbarte Serviceentgelt bleibt ungeachtet etwaiger Ansprüche des Kunden gegen die Leistungsträger aufgrund von Schlechtleistung, Stornierung, Umbuchung, Ersetzung, Ausfall oder Änderungen seitens des Kunden/Leistungsträgers oder sonstigen Rechtsgründen bestehen, es sei denn, die Wild & Schön Reisen GmbH haftet für ein eigenes Beratungs- oder Vermittlungsverschulden.

4. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

4.1 Die Wild & Schön Reisen GmbH wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art. 250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).
4.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 4.1 wird der Kunde die Wild & Schön Reisen GmbH und den Leistungsträger vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit etc..
4.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen ausschließlich allein verpflichtet und für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Wild & Schön Reisen GmbH den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 4.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 4.2 nachgekommen ist.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
4.5 Die Wild & Schön Reisen GmbH empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
– Reiserücktrittkostenversicherung
– Reisegepäckversicherung
– Reiseabbruchversicherung
– Reiseunfallversicherung
– Reisekrankenversicherung inklusive kostenlosem Rücktransport
– Bei Reisen in besonders abgelegene Regionen: Evakuierungsversicherung

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung, die Bezahlung und einen etwaigen Rücktritt des Kunden von den durch die Wild & Schön Reisen GmbH vermittelten Reise- und Beförderungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Diese werden dem Kunden von der Wild & Schön Reisen GmbH zur Verfügung gestellt. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

6. Reiseunterlagen

Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch die Wild & Schön Reisen GmbH ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Versicherungsscheine und/oder sonstige Reiseunterlagen) hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen odersonstige Unstimmigkeiten der Wild & Schön Reisen GmbH und dem Leistungsträger unverzüglich mitzuteilen.

7. Gewährleistung

7.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.
7.2 Die Wild & Schön Reisen GmbH ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.
7.3 Mängelanzeigen des Kunden bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung und/oder Ansprüchen gegen den Leistungsträger, die gegenüber der Wild & Schön Reisen GmbH abgegeben werden, wird die Wild & Schön Reisen GmbH unverzüglich an den Leistungsträger weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB.
7.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 7.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
7.5 Die Regelungen nach Ziff. 7.1 – 7.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern die Wild & Schön Reisen GmbH selbst Reiseveranstalter im Sinne des § 651a f. BGB ist.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde der Wild & Schön Reisen GmbH zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die Wild & Schön Reisen GmbH wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für die Wild & Schön Reisen GmbH tätige Dritte. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://wild-schoen-reisen.de/datenschutz/.

9. Rechtswahl

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Wild & Schön Reisen GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Gerichtsstand

10.1 Im Falle von Klagen des Kunden gegen die Wild & Schön Reisen GmbH ist Gerichtsstand ausschließlich der Sitz der Wild & Schön Reisen GmbH.
10.2 Für Klagen der Wild & Schön Reisen GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
10.3 Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Wild & Schön Reisen GmbH vereinbart.
10.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

11. Hinweis für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Wild & Schön Reisen GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

12. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

13. Vermittler

Wild & Schön Reisen GmbH
Malteserordensstr. 34
D-79111 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 8975 1735
Mail: info@wild-schoen-reisen.de
Web: www.wild-schoen-reisen.de

Amtsgericht Freiburg i. Br.
HRB 729198
Geschäftsführerin: Vivien Adam

Stand: Februar 2024

 

Teil B: Geschäftsbedingungen zur Veranstaltung von Reiseleistungen durch die Wild & Schön Reisen GmbH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen der Wild & Schön Reisen GmbH (nachfolgend Reiseveranstalter) und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i. S .d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen (z. B. Anzahlungen oder Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Sofern in den nachfolgenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen u. a. Papier, E-Mails, USB-Sticks und Computerfestplatten.

1. Buchung der Reise / Abschluss eines Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Kunde ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i. S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Vertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei bzw. unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Kunden ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters als neues Angebot anzusehen, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn) beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

2. Zahlung, Reiseunterlagen

2.1 Der Reiseveranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne der §§ 651r, 651t BGB, der den Namen und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Kunde i. d. R. eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Reiseversicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Vom Reiseveranstalter lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Kunde vor Vertragsabschluss informiert wird.
2.3 Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen und die anschließende Aushändigung der Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.4 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
2.5 Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als 2 Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.
2.6 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.
2.7 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto des Reiseveranstalters ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht dem Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2.8 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 zu berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Der Reiseveranstalter behält sich vor, dem Kunden die durch die Nicht- bzw. unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren etc.) weiterzubelasten und bei Versand einer Mahnung eine Mahnkostenpauschale von jeweils 3 € zu erheben.
2.9 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu bezahlen.
2.10 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

3. Leistungen und Prospektangaben

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Reisebestätigung/Rechnung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.
3.2 Abweichende Leistungen sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie vom Reiseveranstalter ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
3.3 Prospekte der Leistungsträger, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter nicht bindend.
3.4 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder Ausschreibungen des Reiseveranstalters abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.
3.5 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z. B. Ausflüge vor Ort, Rundfahrten, Rundflüge, Bungee-Jumping, Wellnessbehandlungen etc.).

4. Leistungsänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.3 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderungen

5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Flughafengebühren, Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.5 Der Reiseveranstalter ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i. S. d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Der Reiseveranstalter kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruches die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:
Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises
Bis 22 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises
Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises
Bis 8 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Gesamtpreises
Ab 7 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtpreises.
6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z. B. Flug- und Mietwagenbuchungen oder Reiseversicherungen) in voller Höhe anfallen.
6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6.6 Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
6.7 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft nach Vertragsabschluss besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 14. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Reiseveranstalter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von 50 € als vereinbart.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 14. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit 30 € pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z. B. Änderungen bei der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie etc..
7.4 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
7.5 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt des Reiseveranstalters möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch
– 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
– 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen
– 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z. B. Ausflüge vor Ort, Rundfahrten, Rundflüge, Bungee-Jumping, Wellnessbehandlungen etc.).
10.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.4 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.
10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.
10.6 Die Beteiligung an Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Für Unfälle, die bei Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.

11. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
– Reiserücktrittkostenversicherung
– Reisegepäckversicherung
– Reiseabbruchversicherung
– Reiseunfallversicherung
– Reisekrankenversicherung inklusive kostenlosem Rücktransport
– Bei Reisen in besonders abgelegene Regionen: Evakuierungsversicherung

12. Obliegenheiten des Kunden

12.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Rail & Fly Pick-up Nummern, Mietwagen- und Übernachtungsvoucher sowie andere relevante Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang beim Reiseveranstalter vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.
12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23).
12.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden auf Minderung und/oder Schadensersatz entgegenzunehmen und/oder anzuerkennen.
12.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
12.5 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12.6 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P. I. R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reiseveranstalter bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
12.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Reiseveranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Im Rahmen von Codesharing-Abkommen ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Der Reiseveranstalter wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist abrufbar unter: https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/air/aviation-safety_en.

14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über die Pass- und Visa-Erfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die gebuchte Reise erforderlich sind.
14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Kunde den Reiseveranstalter vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit etc..
14.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen sowie für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.
14.4 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

16. Rechtswahl

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Gerichtsstand

17.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche des Reiseveranstalters auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

19. Datenschutz

Personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für den Reiseveranstalter tätige Dritte. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://wild-schoen-reisen.de/datenschutz/.

20. Hinweis für Verbraucher

21.1 Die Europäische Kommission stellt für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
21.2 Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.

21. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

22. Reiseveranstalter

Wild & Schön Reisen GmbH
Malteserordensstr. 34
D-79111 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 8975 1735
Mail: info@wild-schoen-reisen.de
Web: www.wild-schoen-reisen.de

Amtsgericht Freiburg i. Br.
HRB 729198
Geschäftsführerin: Vivien Adam

Stand: Februar 2024